Liebe Pfarrverbandsmitglieder, liebe Schwestern und Brüder!

Eine grundsätzliche Aufgabe der Kirchengemeinde vor Ort ist die Begleitung ihrer Mitglieder in besondere Situationen ihres Lebens, wie Geburt, Trauung, Krankheit und Tod. Das sind markante Punkte des Lebens, die eine besondere Gestaltung und Begleitung durch entsprechende Rituale und Feiern verdienen.
Dabei bitten die Seelsorger insbesondere um die Segnung der Betroffenen im Fürbittgebet und spenden ihnen die Sakramente. Letztere sind die gnadenbringenden Zeichen, in denen uns Jesus Christus seine wohltuende und heilende direkte Wirkung versichert hat.
Für eine optimale Begleitung zur Spendung der Kasualien sind wir im Pfarrbüro auch auf Ihre Hilfe angewiesen. Wir möchten Ihnen im Folgenden auch ein paar detaillierte Infos für das Vorgehen in einem solchen geistlichen Anliegen geben.

Ihr Seelsorgeteam

„Ein Kind ist uns geboren, lebendig und geliebt, die Welt ist nicht verloren, solang es Kinder gibt.“

Geistiges Verständnis der Taufe
In der Taufe vertrauen Sie Ihr Kind auch Gott an. Durch das Sakrament der Taufe wird das Kind in der Gemeinschaft des Dreifaltigen Gottes aufgenommen. Gott schließt mit ihm einen ewigen Bund der Liebe. Ebenso hat das Kind Teil an der Gemeinschaft der Gläubigen in der sichtbaren Kirche und in der unsichtbaren Kirche (die Engel und Heiligen Gottes). Die Taufe ist somit die Aufnahme des Kindes in den mystischen Leib Christi. Darüber hinaus bietet die Taufe auch eine besondere Feier, eine Erhebung des Geburtsereignisses für das Kind. In diesem Sinn ist die Taufe in Kindesalter sinnvoll. Jedoch, Kinder oder Erwachsene, für die der Wunsch zur Taufe später kommt, sind genauso herzlich willkommen.

Was braucht man für die Anmeldung der Taufe?
Zuerst melden Sie die Taufe im Pfarrbüro bei unseren Sekretärinnen an. Bringen Sie bitte dabei eine Kopie der Geburtsurkunde des Kindes mit. Die Sekretärin füllt mit Ihnen das Anmeldeformular aus, das beide Eltern unterschreiben müssen.
Als Pate wählen Sie bitte einen Angehörenden unserer katholischen Kirche. Der Taufpate hat unter anderem die Aufgabe der Begleitung seines Patenkindes im Glauben (das Kind in der römisch-katholischen Glaubenspraxis zu unterrichten und zu begleiten).
Es folgt dann ein Taufgespräch mit dem Pfarrer, bei dem die Bedeutung und der Ablauf der Tauffeier besprochen werden.

Regelung der Tauftermine im Pfarrverband
jeden ersten Sonntag im Monat in der Pfarrkirche Aufham um 11.30 Uhr
jeden zweiten Sonntag im Monat in der Pfarrkirche Anger um 11.30 Uhr
jeden dritten und vierten Sonntag im Monat in der Pfarrkirche Piding um 11.30 Uhr.

Es ist möglich, dass mehrere Kinder bei einer Tauffeier getauft werden.

Geistiges Verständnis der Trauung
In dem Wunsch auch kirchlich zu heiraten legt jedes Paar ein Bekenntnis zu den Werten ab, die das Leben tragen: Liebe und Treue, Verantwortungs- und Versöhnungsbereitschaft, der Wille einander zu tragen „in guten wie in bösen Tagen.“ Das Ereignis der Liebe einer Frau und eines Mannes begleitet die Kirche mit der Feier der Trauung. Die Brautleute spenden sich dabei gegenseitig das Sakrament der Ehe: Durch ihr Vermählungswort machen sie, einer dem anderen, die Treue und die Liebe Gottes kund. Der Segen Gottes in der Trauung ist Zuspruch und Stärkung für ihr Vorhaben, miteinander alt zu werden. Die Brautpaare selbst legen durch die Trauungsfeier auch das Bekenntnis ab für das Wertvollste, was unsere Gesellschaft, unsere Welt hat, nämlich die Familie!

Was braucht man für die Anmeldung einer Trauung?
Grundsätzlich bietet sich ein Gespräch mit dem Pfarrer an, egal wie die Situation des Paares ausschaut! Die Anmeldung der Trauung erfolgt im Pfarrbüro bei unseren Sekretärinnen. Es folgt dann ein Termin zum Ausfüllen des Ehevorbereitungsprotokolls. In einem zweiten Termin werden die Details der Feier besprochen. Denken Sie auch rechtzeitig an den Besuch eines Eheseminars. Broschüren mit Terminen in unserer Region finden Sie bei uns im Pfarrbüro. Weitere Infos können Sie in der App finden: EHE.WIR.HEIRATEN

Der Tod eines Menschen ist eine einschneidende Erfahrung unseres Lebens. Vor allem der Tod eines lieben Angehörigen erschüttert uns und rüttelt uns auf. Die Hinterbliebenen sind in einem Todesfall mit verschiedenen Herausforderungen konfrontiert: Trauer und Schmerz über den Verlust eines lieben Menschen auf der einen Seite und Erledigung von Sachen für eine würdige Verabschiedung auf der anderer Seite. Unser christlicher Glaube stellt uns in diesen Momenten durch die Rituale der Verabschiedung ein Geländer auf, an das wir uns halten können. Das Leiden, der Tod und die Auferstehung unseres Herrn Jesus Christus stellen die Grundlage da, auf die wir unsere Hoffnung für ein Leben nach dem Tod für unsere Verstorbenen aufbauen können. Die vorbereitenden und begleitenden christlichen Rituale stellen die Basis für eine würdige Verabschiedung dar. Diese zielen auf die Barmherzigkeit Gottes ab und auf die Würdigung der einmaligen und einzigartigen Lebensgeschichte eines jeden Menschen.

Was gehört alles zum Verabschiedungsritual?
Der Tod eines lieben Menschen bedeutet für die Angehörigen eine starke seelische und körperliche Belastung. Soweit es uns möglich ist, helfen wir Ihnen gerne in diesen schweren Stunden.

Die Spendung der Sterbesakramente (Sakrament der Versöhnung, der Eucharistie und der Krankensalbung) bietet eine wertvolle und würdige Begleitung des Sterbenden und seinen Angehörigen. Durch die Gebete schaffen sie eine friedens- und versöhnungsstiftende Atmosphäre, die fürs Loslassen-können nötig ist. Wenn der Tod eingetreten ist, benachrichtigen Sie bitte das Pfarramt. Möchten Sie, Ihre Verwandten und Freunde zuhause von dem Verstorbenen Abschied nehmen, so können Sie dies in Ruhe und ohne Zeitdruck tun, denn der Verstorbene darf bis max. 36 Stunden in der eigenen Umgebung bleiben. Sprechen Sie dies mit Ihrem Hausarzt und dem Bestatter ab.

Der Sterberosenkranz, falls im Sinne des Verstorbenen bzw. die Angehörigen fühlen sich darin beheimatet, wird normalerweise am Vorabend des Beerdigungstages in der Pfarrkirche gebetet. Bis zum Tag der Beerdigung oder Abholung zum Verbrennen kann der/die Verstorbene im jeweiligen Leichenhaus im verschlossenen Sarg aufgebahrt werden. Tagsüber (von 8 bis 18 Uhr) haben Sie die Möglichkeit, dort Ihren Angehörigen zu besuchen. Nach Absprache ist auch ein Besuch außerhalb dieser Regelzeiten möglich. Ebenso kann auch die Urne im Leichenhaus aufgebahrt werden bis zum Tag der Bestattung. Den Tag der Beerdigung oder Bestattung machen Sie zuerst mit dem zuständigen Seelsorger aus. Ebenso vereinbaren Sie mit dem Seelsorger ein Trauergespräch. Für die Würdigung des Lebens des Verstorbenen, falls gewünscht, bringen Sie bitte einen schriftlich zusammengefassten Lebenslauf mit.Sie können sich auch Gedanken machen über die musikalische Gestaltung der Verabschiedungsfeier. Es ist jedoch wichtig, dass bei einer Messfeier die Trauergemeinde mindestens 2 Lieder mitsingt.

Am Tag der Beerdigung können Sie eine Heilige Messe oder eine Wortgottesfeier für den Verstorbenen begehen lassen. Anschließend findet die Aussegnung des Sarges oder der Urne an der Friedhofskapelle und die Beerdigung oder Urnenbestattung auf dem Friedhof statt.
Weitere Infos und Ansprechpartner zur Vorbereitung der Beerdigung erhalten Sie in unseren Pfarrbüros: Anger - Tel. 08656/984 89-0; Piding – Tel. 08651/2532. An den Wochenenden können Sie auch gerne in der Sakristei Kontakt aufnehmen.
Für Notfälle außerhalb der Öffnungszeiten: 0151/53079261.

siehe auch im Internet: www.trauer.org

Liebe Pfarrverbandsmitglieder, liebe Schwestern und Brüder!
Eine grundsätzliche Aufgabe der Kirchengemeinde vor Ort ist die Begleitung ihrer Mitglieder in besondere Situationen ihres Lebens, wie Geburt, Trauung, Krankheit und Tod. Das sind markante Punkte des Lebens, die eine besondere Gestaltung und Begleitung durch entsprechende Rituale und Feiern verdienen.
Dabei bitten die Seelsorger insbesondere um die Segnung der Betroffenen im Fürbittgebet und spenden ihnen die Sakramente. Letztere sind die gnadenbringenden Zeichen, in denen uns Jesus Christus seine wohltuende und heilende direkte Wirkung versichert hat.